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Alt 25.05.2022, 17:25
Juergen Maier Juergen Maier ist offline
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Standard Aon - „Inflation und die Konsequenzen in der Warentransportversicherung“

HAMBURG, 25. Mai 2022 - aon.de, Über viele Jahre hinweg hat sich die Inflation in Deutschland auf einem ausgesprochen niedrigen Niveau bewegt. Nun aber steigen die Preise rapide an. Die Ursachen hierfür reichen von Lieferengpässen, über Rohstoffknappheit bis hin zu stark ansteigenden Energiepreisen. Der Ukraine-Krieg hat die Situation noch weiter verschärft.

Gemäß Statistischem Bundesamt beträgt die Inflationsrate in Deutschland im April 2022 voraussichtlich +7,4 %, die Bundesbank prognostiziert aktuell eine Inflationsrate von knapp 7% für das Jahr 2022.

Was bedeutet das für Ihre Warentransportversicherung?

Die Versicherungssumme der Warentransport-Police ist üblicherweise so optimal bemessen, dass nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen eine Erhöhung nötig wird. Im Regelfall wird dieser „Sicherheitskorridor“ auch durch die aktuelle Inflation nicht überschritten werden. Ändern sich allerdings branchenspezifische Besonderheiten wie z.B. ein exponentieller Anstieg der Rohstoffpreise, dann sollten mögliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz Ihrer Warentransportversicherung geprüft werden.

Die Korrelation von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die langanhaltende Störung der Lieferketten durch die Covid bedingten Lockdowns und durch den Russland-Ukraine Konflikt, haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die benötigte Versicherungssumme.

Schäden in der Transportversicherung können sich in diesem Kontext insbesondere in zwei Szenarien erhöhen:

1. Erhöhung der Menge der im Einzeltransport versendeten Güter (Folge der reduzierten und verteuerten Transportmöglichkeiten)

2. Verteuerung der Ersatzbeschaffung im Schadenfall (Folge der Verknappung und Verteuerung von Rohstoffen und Zulieferprodukten)


Beide Fallgruppen können auch zeitgleich auftreten und sich somit kumulieren.


1. … steht in Umsatzpolicen (pauschal) für jedes Transportmittel zur Verfügung; eine Anmeldung oder Abstimmung ist nicht bzw. nur dann notwendig, wenn diese Summe je Transportmittel überschritten wird.

2. … findet keine Anwendung (es besteht also Versicherungsschutz über die Versicherungssumme hinaus), wenn eine die Versicherungssumme übersteigende Zusammenverladung erfolgt, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss genommen hat.

3. … ist als Höchsthaftungssumme gestaltet; dies bedeutet, dass eine etwaige Unterversicherung nicht zur Anwendung kommt.

4. Zudem sind Kosten und Aufwendungen jeweils über die Höchsthaftungssumme hinaus versichert; gestiegene Kosten und Aufwendungen für beispielsweise Schadenabwendung und Schadenminderung verringern also eine Entschädigung des eigentlichen Güterschadens nicht.


Sollte Ihre individuelle Warentransportversicherungspolice weitere Deckungsbausteine enthalten, müssen die jeweiligen Versicherungssummen individuell bewertet und geprüft werden. Das gilt insbesondere in Ergänzung der betrieblichen Sachversicherung, sofern Waren und Vorräte bei Lagerungen über die Transportversicherung versichert sind. Hier bieten die Ausführungen der Kollegen der Sachversicherung in gleicher Informationsreihe einen sehr guten Einblick in die Thematik.


Die vorgenannten Aspekte können auch für Lokalpolicen bei internationalen Versicherungsprogrammen von Bedeutung sein. Sinkt z.B. der Wechselkurs eines Landes, in dem eine Lokalpolice besteht, kann eine Anpassung der lokalen Versicherungssumme angezeigt sein. Dies gilt insbesondere, wenn internationale Schadenregulierungen erforderlich sind. Einzelheiten hängen vom individuellen lokalen Risiko und den Bedingungen Ihres internationalen Versicherungsprogramms ab.
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