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Alt 06.04.2009, 12:44
Dirk Boll Dirk Boll ist offline
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Standard Kunsthandel und –auktion im Internet - Dr. Boll, Christie's

Kunst und Internet scheinen im ähnlichen Widerspruch zu stehen wie Kunst und Markt – einerseits die Aura des Originals und deren Rolle bei der Rezeption des Werkes, andererseits die mediale Mittelbarkeit des Computerzeitalters samt unbegrenzter Reproduktionsmöglichkeiten. Die Beziehungen von Kunst und Internet, von Kunst im Internet stehen erst am Anfang einer spannenden Entwicklung. Bislang jedoch liegt die Hauptrolle des Internets im Kunstbereich vor allem noch außerhalb von Produktion und Rezeption, nämlich in der Nutzung als Informations- und Marketinginstrument und natürlich als Kommunikationsmittel im Distributionsprozess. Besonders die Dokumentationen erzielter Kunstpreise wie artnet.com oder artprice.com haben sich als unverzichtbare Referenzauskunft erwiesen. Diese Datenbanken, welche Auktionsergebnisse zumindest von Werken der Bildenden Kunst auch nach Jahrzehnten noch widerspiegeln, haben die Transparenz der Kunstmärkte nachhaltig erhöht.

Kunsthandel und Internet
Die neuen Medien haben vor allem das Bild der direkten kommerziellen Kunstvermittlung radikal verändert. Kunsthändler publizieren Internetkataloge und eröffnen Internetgalerien, Interessenten können einen virtuellen Galerierundgang unternehmen und auch direkt über das Netz kaufen. Denn lange bevor sich Internetauktionen etablierten, hatte der Kunsthandel das Netz als Informationsquelle, Präsentationsplattform und als Distributionskanal entdeckt.

Generell gilt für den Kunstmarkt, dass er ein Elitemarkt ist, der nur zu einem geringen Teil (zum Beispiel bei Büchern, Graphik, Autographen und Photographie) den Massenabsatz erlaubt. Wer nach bestimmten Objekten oder Künstlern sucht, war aufgrund der starken Fragmentierung des Angebots früher auf ein persönliches Beziehungsgeflecht angewiesen und kann diese Recherche nun deutlich schneller und effizienter im Internet vornehmen. Der Handel hat mit dem Internet als Informationsmedium dadurch die Möglichkeit, ohne das umfangreiche und teure Netzwerk internationaler Auktionshäuser tatsächlich ebenfalls international, aber ohne Bindung an den Standort zu operieren.

Allerdings sind direkte Verkäufe des Kunsthandels im Internet bislang eher selten. Zwar gab es auch schon vor der Einführung des Internet zahlreiche Kunden, die Kunst ungesehen kauften: Einerseits nach der Katalogabbildung durch ein schriftliches Gebot auf einer Auktion, andererseits nach Ektachromen oder Fotos vom Galeristen. Bei Internetofferten des Kunsthandels kann der Interessent jedoch rein theoretisch selbst zur Galerie gehen und das Original betrachten; ein Vorgang, den sich offenbar kaum ein Sammler nehmen lässt.

Auktionen im Internet

Erst zum Ende der 1990er Jahre wurde das Internet als Marktplatz der Zukunft auch von Auktionshäusern entdeckt. Zunächst lässt sich jede reguläre Saalauktion durch eine Internetveranstaltung erweitern. Hierbei wird das Saalgeschehen auch im Netz wiedergegeben und Internetgebote gleich Telefongeboten angenommen. Technische Anfangsprobleme wie die bisweilen leicht zeitversetzte Übertragung sind mittlerweile gelöst. Die Bieter sehen und hören dank der Netzübertragung den aktuellen Stand der Gebote und können per Mausklick mitbieten; die Auktion wird im Saal durch den Hammerschlag beendet. Diese Version einer Internetauktion wird von zahlreichen Auktionshäusern angeboten, so z. B. dem Weltmarktführer Christie’s.

Eine demgegenüber “echte” Internet-Auktion entsteht schon dann, wenn ein Teil der Lose gar nicht im Saal, sondern nur im Netz aufgerufen wird. Diese Verlagerung des Mediums ist die einfachste Möglichkeit für ein Kunstauktionshaus, eine Versteigerung im Internet zu veranstalten. Hierbei wird die Auktion wie eine Saal-Auktion vorbereitet, d. h. die Experten des Hauses begutachten die Ware, wählen die für die geplante Auktion geeigneten Stücke aus und bearbeiten diese. Die Zusammenstellung der Auktion sowie die Expertisen und Katalogtexte werden ausschließlich von den Spezialisten des Auktionshauses selbst erstellt. Für die Richtigkeit von Zuschreibungen, Alters- und Zustandsangaben haftet das Haus in dem Rahmen der normalen Haftung. Es erscheint lediglich kein gedruckter, sondern ein virtueller Katalog. Das Netz ersetzt die körperliche Veranstaltung sowie tatsächliche und telefonische Gebote.

Sotheby’s versuchte Ende der 1990er Jahre sogar, Internetauktionen nach dem eBay-Modell durchzuführen. eBay ist das größte Internet-Auktionshaus und veranstaltet Internetauktionen, nach dem der Anbieter das Angebot gestaltet und dann auf der Website des Auktionshauses eine begrenzte Zeit präsentiert. Dieser Zeitraum umfasst in aller Regel eine Woche und kann für jedes Sachgebiet und jedes Stück unterschiedlich sein; man spricht daher von einem “rolling sale”. Ziel dieser Organisationsform ist es, die Möglichkeiten des Internet konsequent zu nutzen, da man bei einer Live-Auktion aufgrund der Zeitverschiebung weniger Adressaten erreicht als bei einem 24-Stunden-Angebot. Von allen eingehenden Geboten wird das jeweils Höchste allen Besuchern der Homepage angezeigt. Am Ende der Frist wird der Gegenstand dem Höchstbietenden zugeschlagen, der ihn per Kreditkarte bezahlt. Sobald der Anbieter den Betrag gutgeschrieben hat, versendet er den Gegenstand an den Käufer und zahlt dem Auktionshaus die Provision.

Diese Verfahrensweise hat für alle Beteiligten viele Vorteile: Die Stücke werden vom Anbieter katalogisiert, geschätzt und fotografiert. Das Auktionshaus braucht folglich die Spezialistenarbeitszeit nicht aufzuwenden. Der Gegenstand bleibt beim Anbieter, wodurch für diesen die Transportkosten zum Versteigerungsort eingespart werden. Für industriell gefertigte Güter hat sich die Internetauktion als höchst erfolgreiche Distributionsform erwiesen.

Allerdings stellte sich heraus, dass sich das Modell nicht einfach auf die Kunstmärkte übertragen ließ. Für viele Käufer der Kunstmärkte war ein Internetkauf keine Alternative, zudem vermissten viele Interessenten die Expertise eines Auktionshauses als unabhängiger Vermittler. Als auch Allianzen mit Amazon und später sogar mit eBay selbst die Geschäfte auf der Sotheby’s-Website nicht in erhofftem Maße beförderten, wurde das gesamte Internet-Engagement 2003 beendet. Seit auch das eBay-eigene Kunstauktionsformat „Great Collections“ nicht reüssierte, gelten Rolling Sales als ein für die Kunstmärkte weniger geeignetes Modell; Kunstauktionshäuser verfahren heute zumeist nach dem beiden beschriebenen Modellen, indem sie die Objekte selbst katalogisieren und einschätzen, bevor diese im Internet angeboten werden.

Rechtsgrundlagen der Internetauktionen
In den meisten westlichen Rechtsordnungen fehlt eine Legaldefinition der Versteigerung. Der Begriff wird in einer größeren Zahl von Vorschriften verwendet, im Schweizer Recht vor allem im Obligationenrecht und im Zivilgesetzbuch. Handelt es sich bei der Internetauktion um eine ins Internet übertragene Saalauktion, ist die rechtliche Abwicklung unkompliziert und entspricht derjenigen des Saal- oder Telefonbietens. Der Kaufvertrag kommt durch den Hammerschlag des Auktionators zustande. Die E-Mail, durch welche der Käufer bietet, ist lediglich die Übermittlung einer rechtsgeschäftlichen Erklärung.

Etwas differenzierter sieht die Situation bei einer reinen Internetauktion nach dem Modell des „Rolling Sale“ aus. Da das Auktionshaus sich hier nicht am Verkaufsvorgang beteiligt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande. Die Leistung des Auktionshauses ist die Erstellung der Infrastruktur, d.h. des Internetportals, der Versteigerungs- und Nutzungsvertrages und der Software zur Umsetzung des Versteigerungsvorgangs. Der Verkäufer hingegen verpflichtet sich zur Zahlung einer Einstellungsgebühr (als Ersatz für Aufwendungen des Auktionshauses gem. Art. 413 Abs. 3 OR), zur Zahlung einer Erfolgsprämie für den Fall des Verkaufes (Verkäuferkommission/-provision) und zur Einhaltung der in den AGB’s des Auktionshauses enthaltenen Durchführungsvorschriften.

Das Auktionshaus ist am Kaufvertrag unbeteiligt, es handelt sich folglich um ein Zweiparteienverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber. Die Abwicklung erfolgt, wie in der Saalauktion, Zug-um-Zug: Der Käufer zahlt den Kaufpreis entweder direkt an den Verkäufer oder aber an das Auktionshaus, welches dann dem Verkäufer den Betrag abzüglich der Verkäuferkommission auszahlt ihm damit das Signal gibt, das Objekt an den Käufer zu versenden.

Kontaktdaten im pdf erhältlich...
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Stichworte
auktion , handel , internet , kunst , versteigerung


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